Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Standes für das erforderliche Standpersonal bis 10 m² zwei Ausstellerausweise und im Bedarfsfall für je weitere volle 10 m² Standfläche einen weiteren Ausweis kostenlos, jedoch nicht mehr als 10 Ausweise.
Ein Anspruch auf kostenlose Ausstellerausweise versteht sich vorbehaltlich eingehaltener Zahlungspflichten des Ausstellers.
Bei Missbrauch wird der Ausweis entschädigungslos entzogen.
Ausstellerausweise und Gastkarten nur in digitaler Form!
Im OSC - Online Service Centers finden Sie ab Juli/2026 das Modul "Ticket Center".
Damit bestellen und verwalten Sie Ihre Ausweise und Gastkarten online.
Achtung: dies beinhaltet, dass keine Ausweise und Gastkarten mehr per Post versendet werden.